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Institutionelles Schutzkonzept der
Katholischen Kirchengemeinde St. Benno Spremberg
mit den Kirchorten Döbern und Forst (Lausitz)

erarbeitet durch das Pfarrteam
in Kirchenvorstand und Pfarreirat diskutiert
und nach Überarbeitung mit Kirchenvorstandsbeschluss
vom 31. Mai 2023 in Kraft gesetzt


 Inhaltsverzeichnis

 Einleitung

  1. Grundsätze
    1. Kinderrechte und Elternrechte
    2. Auswahl und Schulung von Mitarbeitern
    3. Kultur der Achtsamkeit
    4. Grundsatz des wertschätzenden Umgangs miteinander
    5. Grundsatz der Transparenz
    6. Abweichung von Regeln des Schutzkonzeptes
    7. Fehlerkultur

  2. Verhaltenskodex
    1. Nähe und Distanz in sensiblen Situationen
    2. Angemessenheit von Körperkontakt
    3. Beachtung der Privatsphäre
    4. Veranstaltungen mit Übernachtung
    5. Sprache, Wortwahl, Kleidung
    6. Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
    7. Geschenke und Vergünstigungen
    8. Disziplinierungsmaßnahmen

 

III. Sanktionen

  1. Grundsätze
  2. Kinder- und Elternrechte
  3. Gesprächskultur
  4. Straftaten
  5. Arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen

 

  1. Verfahren
  2. Beschwerderecht, Aufklärung, Reaktionspflicht, Dokumentationspflicht
  3. Ansprechpartner und Beschwerdeweg
  4. Einbeziehung der Eltern
  5. Präventionsverfahren des Bistums
  6. Vorgehen bei Verdacht

 

  1. Umsetzung, laufende Überprüfung
  2. Bekanntmachung des Schutzkonzeptes
  3. Regelmäßige Überprüfung

Anhang

  • Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • Kontakte zu den Beschwerdewegen
  • Ordnung der deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst
  • Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der deutschen Bischofskonferenz
  • Ausführungsbestimmungen des Bistums Görlitz zur Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der deutschen Bischofskonferenz

Einleitung

Unsere Pfarrei ist klein. Das Leben der Gemeinde wird in besonderer Weise vom persönlichen und vertrauensvollen Umgang miteinander getragen. Deshalb sehen wir uns in der Verantwortung, diesen Umgang sowohl mit den Kindern und Jugendlichen als auch deren Eltern sicher zu stellen.

Deshalb legen wir größten Wert auf den Schutz der uns anvertrauten Menschen. Wir achten und schützen die Rechte von Kindern, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergelegt sind.

Durch das Bistum Görlitz erhielten wir 2019 die Aufgabe, auf Grundlage der Präventionsordnung des Bistums Görlitz ein Institutionelles Schutzkonzept für unsere Gemeinde zu erstellen. Daraufhin führten wir eine Risikoanalyse gemäß den Vorgaben des Bistums durch.

Dieses Schutzkonzept soll einen Beitrag leisten zum vorbeugenden Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie gegen erwachsene Schutzbefohlene. Er soll zugleich MitarbeiterInnen Sicherheit und Orientierung geben und sie vor falschen Verdächtigungen schützen.

Er gilt für die Katholische Pfarrei St. Benno mit den zugehörigen Kirchorten in Spremberg, Döbern und Forst (Lausitz) insbesondere für die Kinder- und Jugendpastoral in folgenden Bereichen:

  • Kleinkindstunde
  • Religionsunterricht in der Gemeinde
  • Schülertage
  • Erstkommunionvorbereitung
  • Ministrantenausbildung
  • Ministrantenstunden
  • Jugendabende
  • Firmvorbereitung
  • Kinder- und Jugendfreizeiten (RKW u.a.)

Kinder und Jugendliche sind Menschen unter 18 Jahren. In diesem Schutzkonzept bezeichnen wir mit Kinder und Jugendliche alle zu schützenden Personen, auch erwachsene Schutzbefohlene. Wenn von Eltern die Rede ist, sind damit auch sonstige Erziehungsberechtigte gemeint. Unter MitarbeiterInnen verstehen wir Haupt- und Ehrenamtliche.

Grundsätze

  1. Kinderrechte und Elternrechte

Wir achten die Rechte der Kinder, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergeschrieben sind. Es ist uns ein Anliegen, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu stärken und zu selbstbewusstem und eigenständigem Verhalten anzuleiten.

Wir machen die Kinder und Jugendlichen in geeigneter Weise auf ihre Rechte aufmerksam. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen geltend zu machen und auszuüben, ist in weitem Umfang Aufgabe der Eltern. Ihnen ist die Sorge um die Kinder in erster Linie anvertraut. Diese Sorge auszuüben, ist ihr ureigenes Elternrecht. Wir beziehen Eltern daher stets mit ein.

  1. Auswahl und Schulung von MitarbeiterInnen

Wir wählen unsere haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen nach den Grundsätzen der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedüftigen Erwachsenen der Deutschen Bischofskonferenz und Ausführungsbestimmungen des Bistums Görlitz aus. Dazu gehört, dass wir von Mitarbeitern, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, regelmäßig die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen.

Ehrenamtliche MitarbeiterInnen bestätigen mit der Gemeinsamen Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewaltin (Anlage), dass sie bei ihrer Arbeit den Vorgaben dieses Schutzkonzeptes folgen.

Hauptamtliche MitarbeiterInnen nehmen an Aus- und Fortbildungen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt teil. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden entsprechend ihrer Aufgabe durch die hauptamtlichen MitarbeiterInnen geschult.

  1. Kultur der Achtsamkeit

Wir pflegen eine Kultur der Achtsamkeit. Dazu gehört, auf die Rechte, Interessen und Bedürfnisse voneinander zu achten und insbesondere Grenzen von Kindern zu respektieren. Zur Achtsamkeit gehört auch, für mögliche Fehlentwicklungen und Verhaltensauffälligkeiten sensibel zu sein.

  1. Grundsatz des wertschätzenden Umgangs miteinander

Wir gehen wertschätzend miteinander um. Wir respektieren insbesondere auch junge Menschen als Persönlichkeiten mit Achtungsanspruch und einem Recht auf körperliche und seelische Integrität.

MitarbeiterInnen sowie Kinder und Jugendliche sind offen für Anregungen, Lob und Kritik (Feedback). Anregungen und Kritik bringen wir in angemessener Form vor.

  1. Grundsatz der Transparenz

Wenn ein Problemfall auftritt, gehen wir damit in transparenter und für Dritte nachvollziehbarer Weise um. Wir respektieren und schützen dabei die Interessen aller Beteiligten, vor allem der Betroffenen, aber auch derjenigen, die einem Tatvorwurf ausgesetzt sind.

  1. Abweichung von Regeln des Schutzkonzeptes

Es sind Fälle denkbar, in denen eine Abweichung von einzelnen Regeln dieses Schutzkonzeptes zulässig oder sogar geboten sind. (Beispiel: Der Gruppenleiter nimmt ein von einem Hund angefallenes Kind auf den Schoß und tröstet es.)

Eine Abweichung erfolgt nach Möglichkeit nur mit Einverständnis der betroffenen Eltern und Kinder und nach Rücksprache mit anderen MitarbeiterInnen (Vier-Augen-Prinzip). In jedem Fall geht der Mitarbeiter dabei transparent vor und bespricht solche Fälle im Nachhinein mit der Leitung sowie den Eltern.

Abweichungen von Regeln des Schutzkonzeptes sollen dokumentiert werden. Erweist sich eine Regel als nicht praktikabel, teilen die Mitarbeiter dies dem Kirchenvorstand mit und bitten um Klärung.

  1. Fehlerkultur

Fehler können jedem einmal passieren. (Beispiel: Der Katechet vergreift sich im Ton und wählt gegenüber den Firmlingen einen unangemessenen Vergleich.)

Wir pflegen eine offene und kollegiale Fehlerkultur, die es ermöglicht, Fehler einzugestehen, einander Feedback zu geben und Kritik zu äußern. Unsere Fehlerkultur soll Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken und erleichtern, Fehler einzugestehen.

Dabei soll Fehlverhalten keinesfalls unter den Teppich gekehrt werden. Wenn Verstöße gegen dieses Schutzkonzept oder anderes Fehlverhalten aufgetreten sind, gehen wir damit transparent um und dokumentieren Fehler und Folgen.

Verhaltenskodex

  1. Nähe und Distanz in sensiblen Situationen

In einer Gruppe werden einzelne Kinder und Jugendliche nicht bevorzugt oder benachteiligt. Wenn Kinder oder Jugendliche besonders gewürdigt werden, geschieht das in einem pädagogisch auch für Außenstehende nachvollziehbaren Rahmen.

Die MitarbeiterInnen achten und respektieren das individuelle Grenzempfinden der Kinder und Jugendlichen (Schamgefühl, Nähe- und Distanzbedürfnis). Einzelgespräche oder Einzelunterricht zwischen MitarbeiterInnen und einem Kind oder einem Jugendlichen finden in einem angemessenen Rahmen statt (offen zugängliche Räume).

  1. Angemessenheit von Körperkontakt

Körperkontakt erfolgt nie ohne oder gegen den Willen des anderen. Körperliche Nähe muss stets und zu jeder Zeit den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechen. MitarbeiterInnen erfüllen sich mit körperlicher Nähe zu Kindern und Jugendliche in keinem Fall eigene Bedürfnisse.

Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche die reale Möglichkeit haben, sich einer Berührung oder Nähe zu entziehen.

Körperkontakt zu Kindern und Jugendlichen darf nie im Intimbereich erfolgen.

  1. Beachtung der Privatsphäre

Wir achten die Intimsphäre anderer Menschen. Besonders dort, wo Kinder und Jugendliche sich umkleiden oder entblößen, achten wir darauf, dass ihnen ein geschützter Raum zur Verfügung steht.

Bevor MitarbeiterInnen Umkleide-, Wasch- oder Schlafräume von Kindern und Jugendlichen betreten, klopfen sie an und warten eine Eintrittsaufforderung ab.

  1. Veranstaltungen mit Übernachtung

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung achten wir darauf, dass die Kinder und Jugendlichen Privatsphäre haben.

Bei der Auswahl und Verteilung der Schlafräume berücksichtigen wir eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. Das gleiche gilt für Waschräume und Toiletten.

Kinder und Jugendliche übernachten nicht in Privatwohnungen von MitarbeiterInnen.

  1. Sprache, Wortwahl, Kleidung

Wir achten im Umgang miteinander auf angemessenes Verhalten. Das gilt insbesondere für die Sprache und Wortwahl im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen.

MitarbeiterInnen verwenden gegenüber Kindern und Jugendlichen keine sexualisierte Sprache oder Gestik.

Auch bei der Wahl ihrer Kleidung achten MitarbeiterInnen in angemessener Weise auf das Anstandsgefühl von Kindern und Jugendlichen.

  1. Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Medien und soziale Netzwerke sind auch in der gemeindlichen Arbeit nützlich und in manchen Bereichen inzwischen unentbehrlich. Mitunter bergen sie aber die Gefahr, dass über sie anderen Menschen Schaden zugefügt werden kann. (bspw. Mobbing durch die Verbreitung von Bildern oder sonstigen Informationen über andere) Wir sind uns dieser Gefahren bewusst und pflegen auch in diesen Bereichen eine Kultur des gegenseitigen Respekts.

Soziale Medien werden für die Gemeindearbeit genutzt (beispielsweise Facebook- oder WhatsApp-Gruppen für die Eltern von Erstkommunionkindern, Ministrantengruppen, FirmbewerberInnen oder ReligionsschülerInnen)

MitarbeiterInnen nutzen diese Gruppen ausschließlich für gruppenbezogene Mitteilungen. Wir verwenden keine Filme, Bilder, Spiele und kein Druckmaterial mit sexualisierten oder gewaltverherrlichenden Inhalten. Foto-, Film- und Tonaufnahmen machen wir nur mit Einverständnis der betroffenen MitarbeiterInnen oder Kinder und Jugendlichen. Bei Kindern und Jugendlichen ist zudem das Einverständnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

  1. Geschenke und Vergünstigungen

Geschenke von MitarbeiterInnen an Kinder und Jugendliche müssen den gesellschaftlich üblichen Rahmen wahren. Sie dürfen den Beschenkten nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis bringen.

MitarbeiterInnen heben einzelne Kinder und Jugendliche nicht durch Geschenke unangemessen hervor.

  1. Disziplinierungsmaßnahmen

Disziplinierungsmaßnahmen der MitarbeiterInnen gegenüber Kindern und Jugendlichen dürfen niemals ohne begründeten Anlass erfolgen. Sie müssen angemessen sein und dürfen die Kinder und Jugendlichen nie entwürdigen, herabwürdigen, bloßstellen oder einschüchtern. Sie sollen in direktem Bezug zum Fehlverhalten stehen und nachvollziehbar sein.

Disziplinierungsmaßnahmen müssen den Kindern und Jugendlichen in angemessener Weise verständlich und auch den Eltern erläutert werden.

III. Sanktionen

  1. Grundsätze

Die Übertretung einer Regel des Schutzkonzeptes, egal ob sie aus gutem Grund oder aus Nachlässigkeit geschehen ist, wird dem jeweiligen Team, dem Pfarrer oder der Gemeindereferentin von der Person, die die Regel übertreten hat, mitgeteilt. Es wird eine auf den Einzelfall bezogene angemessene Konsequenz gezogen, die auf der einen Seite die Situation des von der Regelübertretung betroffenen Kindes oder Jugendlichen und auf der anderen Seite die Beweggründe der übertretenden Person sieht und würdigt.

Die Konsequenz kann darin liegen, die Situation gegenüber den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern zu erklären und die Betroffenen um Entschuldigung zu bitten bzw. auf die Gründe für die Übertretung hinzuweisen.

Grobe oder wiederholte Verstöße gegen dieses Schutzkonzept können zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde führen.

  1. Kinder- und Elternrechte

Auch bei einer Sanktionierung von Verstößen gegen dieses Schutzkonzept achten wir die Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie die Rechte der Eltern.

  1. Gesprächskultur

Um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken achten wir auf das Gespräch mit allen Beteiligten (beispielsweise Elternversammlungen vor Schülerfahrten, Feedbackrunden in Leiterrunden).

Bei Fehlentwicklungen geben wir – auch die MitarbeiterInnen untereinander – möglichst zeitnah eine Rückmeldung (beispielsweise in Dienstbesprechungen).

  1. Straftaten

Straftaten, besonders solche, die gegen die körperliche Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind, bringen wir nach grundsätzlich zur Anzeige.

  1. Arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen

Sanktionen nach diesem Verhaltenskodex sind unabhängig von arbeits-, dienst- oder strafrechtlichen Sanktionen. Sie lassen diese unberührt.

  1. Verfahren

 

  1. Beschwerderecht, Aufklärung, Reaktionspflicht, Dokumentationspflicht

Kinder und Jugendliche, Eltern und MitarbeiterInnen, die der Ansicht sind, dass Regeln dieses Schutzkonzeptes verletzt wurden, haben das Recht, sich deswegen zu beschweren.

Die Pfarrei St. Benno geht mit Beschwerden unverzüglich und mit der gebotenen Rücksicht auf alle Beteiligten um. Sie klärt den Beschwerdesachverhalt auf und berücksichtigt dabei Stellungnahmen aller Beteiligten. Sie gibt dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin Nachricht darüber, was sie auf seine/ihre Beschwerde hin veranlasst hat.

Die Pfarrei St. Benno dokumentiert alle bei ihr eingehenden Beschwerden.

  1. Ansprechpartner und Beschwerdeweg

Kirchenvorstand und Pfarreirat bestimmen einvernehmlich einen Präventionsbeauftragten/eine Präventionsbeauftragte. Dieser Beauftrage/diese Beauftragte erstattet dem Pfarreirat einmal jährlich Bericht über seine/ihre Tätigkeit. Der Kirchenvorstand wird von diesem Bericht in Kenntnis gesetzt.

Erster Ansprechpartner für eine Beschwerde ist der jeweilige Leiter/die jeweilige Leiterin der entsprechenden Gruppe bzw. Maßnahme.

Kommt der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin auf diesem Weg nicht weiter oder gibt es irgendein anderes Hindernis, ist der Pfarrer für die jeweilige Beschwerde ansprechbar.

Dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin steht es frei, sich auch direkt an den gemeindlichen Präventionsbeauftragten/die gemeindliche Präventionsbeauftragte zu wenden.

Bei schweren Verstößen gegen das Schutzkonzept oder aus anderen Gründen kann auch der Präventionsbeauftragte des Bistums, Herr Andreas Oyen, angesprochen werden.

Die entsprechenden Beschwerdewege sowie die Namen und Kontakte zu den entsprechenden Ansprechpartnern sind in der Gemeinde auf geeignete Art und Weise bekannt zu machen.

Erhält ein/e Mitarbeiter/in unserer Pfarrei St. Benno eine Beschwerde über oder Kenntnis von einem Verstoß gegen dieses Schutzkonzept oder von einem sonstigen Fehlverhalten, unterrichtet sie/er unverzüglich den gemeindlichen Präventionsbeauftragten/die gemeindliche Präventionsbeauftragte.

  1. Einbeziehung der Eltern

Wenn ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorkommt, beziehen wir die Eltern unverzüglich ein.

  1. Präventionsverfahren des Bistums

Wir stimmen unsere Verfahren mit den Vorgaben des Bistums ab und beziehen den Präventionsbeauftragten des Bistums Görlitz in unsere Verfahren ein.

  1. Vorgehen bei Verdacht

Hinweise auf sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch berufliche oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen nehmen der Pfarrer und die beauftragten Ansprechpersonen des Bistums Görlitz entgegen. Kirchliche MitarbeiterInnen sind verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Das weitere Verfahren regelt die Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung).

  1. Umsetzung, laufende Überprüfung

 

  1. Bekanntmachung des Schutzkonzeptes

Wir machen die Regeln dieses Schutzkonzeptes in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sowohl den Mitarbeitern als auch den Kindern und Jugendlichen in angemessener Form bekannt.

  1. Regelmäßige Überprüfung

Wir überprüfen die Regeln dieses Schutzkonzeptes regelmäßig, ob sie überarbeitet, verbessert, korrigiert oder ergänzt werden müssen. Anregungen dazu nimmt unsere Pfarrei immer entgegen.

Der Kirchenvorstand veranlasst 2026 eine Überprüfung dieses Schutzkonzeptes.

Anhang

Gemeinsame Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt:

https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2022/02/Amtsblatt-1-von-2022.pdf

(letzte Seite der lfd. Nr. 11)

Kontakte zu den Beschwerdewegen:

Pfarrer Daniel Laske, Bergstr. 32, 03130 Spremberg, Tel. 03563 2411, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gemeindereferentin Schwester M. Victoria Jazdzewski, Spremberger Str. 26, 03159 Döbern, Tel: 035600 23324, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Präventionsbeauftragte/r der Gemeinde:

Benennung steht aus

Präventionsbeauftragter des Bistums:

Andreas Oyen, Carl-von-Ossietzky-Str. 43, 02826 Görlitz, Telefon: 03581 478220, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beauftragte des Bistums Görlitz für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs:

Luise Kärber, Wilhelmsplatz 2, 02826 Görlitz, Telefon: 03581 8791975,                       E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dr. Frank Schilke, Grünswalder Str. 14, 15926 Heideblick, Telefon: 035455 738,     E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung):

https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/microsites/Sexualisierte_Gewalt_und_Praevention/Dokumente/2022-01-24-Ordnung-fuer-den-Umgang-mit-sex.-Missbrauch-Minderjaehriger-Interventionsordnung.pdf

Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz:

https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2020/01/Amtsblatt-03-von-2020.pdf

Ausführungsbestimmungen des Bistums Görlitz zur Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz:

https://www.bistum-goerlitz.de/wp-content/uploads/2022/02/Amtsblatt-1-von-2022.pdf

 

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